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DSGVO: Was ist zu tun?

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Im Zusammenhang mit der am 25. Mai ablaufenden Übergangsfrist zur neuen Datenschutz Grundverordnung müssen Sie wichtige Änderungen auf Ihrer Homepage vornehmen! 

Zwei Aspekte sind dabei besonders zu beachten:

1. Wenn Sie online – auch wenn nicht öffentlich sichtbar – personenbezogene Daten Ihrer Kunden speichern, müssen Sie mit uns (oder ihrem Hoster) auf jeden Fall einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen. Da wir nicht in jedem Fall davon Kenntnis haben, wie Sie den Webspace Ihres Hostingvertrages nutzen, nehmen Sie bitte kurz mit uns Kontakt auf, wenn dies auf Sie zutrifft, z.B. Sie einen Shop betreiben, ein CRM benutzen oder anderweitig Personendaten online speichern. Ein Kundenlogin ist bereits mit der personenbezogenen Datenspeicherung verbunden!

2. Da auch Online-Kennungen, wie zum Beispiel Server Logs, Standortdaten, IP-Adressen, Cookies etc. zu den personenbezogenen Daten gehören und auch die Datenschutzerklärungen aktualisiert werden müssen, ist jeder mit einem Onlineauftritt von den Neuerung der DSGVO betroffen!

Wir haben versucht, den daraus resultierenden Aufwand zu pauschalisieren und bieten Ihnen daher zwei Updatepakete an, in denen wir diese Änderungen für Sie durchführen. Diese können Sie diesem beigefügten Formular entnehmen: DSGVO-Anpassungen.pdf

Bitte bedenken Sie, dass kurz vor dem 25. Mai unsere Kapazität zur fristgerechten Umsetzung begrenzt sein wird und Sie sich am besten frühzeitig entscheiden sollten, wenn Sie unser Angebot annehmen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vanameland Team

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